Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Grundlagen
Die Leistungen von fokus elementar werden individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt und vereinbart. Mit der Auftragsübergabe auf Grundlage des von fokus elementar unterbreiteten Angebots oder Ihrer Anmeldung zu einem Seminar, erklären Sie sich mit den Geschäftsbedingungen einverstanden.

Erstkontakt
Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung des Beratungs-, bzw. Trainingsbedarfs. Dieser Erstkontakt ist in der Regel kostenlos.

Angebot
Auf Grundlage Ihrer Anfrage erhalten Sie ein schriftliches Angebot, bzw. eine Seminarvereinbarung. Maßnahmen über dieses Angebot hinaus, bedürfen der erneuten Vereinbarung.
Der Aufwand für eine Angebotslegung ist abhängig von Ihren Zielparametern und dem Umfang des Beratungsbedarfs. fokus elementar behält sich daher vor, für notwendige umfassende Recherchen und erste Lösungs-, bzw. Realisierungskonzepte ein Honorar zu erheben.

Kalkulation
Die Preise von fokus elementar variieren je nach Umfang und Aufwand des Auftrags und orientieren sich an der jeweils gültigen Preisliste. Etwaige Sonderregelungen werden individuell vereinbart und sind nicht bindend für andere Auftraggeber/innen.

Reisekosten
Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrags wird die Reisezeit mit Hilfe einer Entfernungspauschale berechnet, sowie das amtliche Kilometergeld in Rechnung gestellt. Anfallende Barauslagen und Spesen, insbesondere Übernachtungskosten, sind vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin zu übernehmen. Vereinbarungen zu Pauschalbeträgen sind möglich.

Fremdkosten
Fremdkosten, die beispielsweise durch die Anmietung von Seminarräumen entstehen, werden dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in Rechnung gestellt.

Stellvertretung
fokus elementar ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Die Bezahlung des / der Dritten erfolgt ausschließlich durch fokus elementar. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem / der Dritten und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin.

Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung ist nach Erhalt binnen 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Etwaige Fördergelder des Landes Tirol werden direkt mit dem Land verrechnet. fokus elementar behält sich vor, je nach Auftragsvolumen, bzw. Prozessverlauf Zwischenabrechnungen zu stellen.
fokus elementar ist berechtigt, dem Auftraggeber / der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

Änderungen
fokus elementar behält sich Änderungen bezüglich Termine, Räumlichkeiten und insbesondere von Referenten / ReferntInnen aus wichtigen Gründen vor.

Nichtteilnahme
Bei Nichtteilnahme eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin an einem Seminar oder Beratungsgespräch besteht kein Anspruch auf Nachholen des versäumten Termins.

Stornierung
Die Stornierung eines vereinbarten Seminars kann kostenfrei nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich und spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei fokus elementar eingeht. Ansonsten werden 50 % der Kosten laut Angebot fällig, bzw. bei vom Land Tirol subventionierten In-house-Seminaren der Selbstbehalt des Trägers in vollem Umfang.
Anderslautente Vereinbarungen sind möglich.

Copyright
Das Urheber- und Nutzungsrecht an allen von fokus elementar erstellten Skripten, Konzepten und sonstigen Unterlagen verbleibt bei fokus elementar. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Die Weitergabe der Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht zulässig.

Haftung
fokus elementar haftet dem Auftraggeber / der Auftraggeberin für Schäden, ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von fokus elementar beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadensersatzansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von fokus elementar zurückzuführen ist.
Sofern fokus elementar den Auftrag unter Zuhilfenahme Dritter erfüllt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, tritt fokus elementar diese Ansprüche an den Auftraggeber / die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Geheimhaltung
fokus elementar verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten sowie Informationen über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
Gegenüber Stellvertretern / Stellvertreterinnen ist fokus elementar von der Schweigepflicht entbunden. Diese wird vollständig auf die Stellvertretung übertragen.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt über das Vertragsverhältnis hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

Datenschutz
fokus elementar ist berechtigt, anvertraute Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin leistet fokus elementar Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.